Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Steuerberaters. Versichert sind die Tätigkeiten, welche sich aus dem Steuerberatergesetz ergeben. Die Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater Rechtsmittel zu spät eingereicht
--> Steuererklärung zu spät eingereicht
--> Erteilung falscher Auskünfte in Steuersachen
Die für den Steuerberater gesetzlich festgelegte Versicherungssumme beträgt 250.000.-- Euro. Im Schadenfall wird geprüft ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese berechtigt, ersetzt die Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater diese Ansprüche. Sind diese nicht berechtigt, wehrt Sie die Ansprüche ab.
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