Auch ein Immobilienmaker haftet in seiner hauptberuflichen Tätigkeit für Fehler welche Ihm unterlaufen. Die Vermögensschadenhaftpflicht Immobilienmakler zahlt z.B. bei folgenden Pflichtverstößen:
Falsche Kostenabrechnung
Falsche Bestimmung eines Objektwertes
Erteilung falscher Auskünfte in Immobiliensachen
Die Vermögensschadenhaftpflicht Immobilienmakler kann mit einer individuellen Versicherungssumme abgeschlossen werden. Als Empfehlung gilt eine Million Euro. Auch eine Selbstbeteiligung kann in den Vertrag eingeschlossen werden.